Weiterbildung ist in vielen Unternehmen längst mehr als klassische Personalentwicklung. Sie ist ein wichtiger Hebel für Weiterentwicklung und erfolgreiche Transformation. Weiterbildung sichert Zukunft. Doch wie lässt sich Qualifizierung finanzieren – insbesondere dann, wenn im Unternehmen gerade alle Zeichen auf Sparen stehen?
Hier können Förderinstrumente wie das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, helfen.
Das QCG – kurz gefasst: Mitarbeitende weiterbilden mit staatlicher Förderung
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Es unterstützt Unternehmen dabei, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beruflich weiterzubilden, indem – je nach Fall – Weiterbildungskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten übernommen werden. Ziel ist es, Beschäftigte und Betriebe beim Umgang mit Strukturwandel, Digitalisierung und neuen Qualifikationsanforderungen zu unterstützen.
Wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt, hängt unter anderem von der Betriebsgröße und der jeweiligen Konstellation ab.

Was das QCG Unternehmen grundsätzlich ermöglicht
Für Unternehmen ist wichtig: Förderung ist nicht nur dann relevant, wenn ein kompletter Berufsabschluss nachgeholt wird. Sie kann auch dann eine Rolle spielen, wenn Beschäftigte für neue Aufgaben qualifiziert, Transformationsbedarfe aufgegriffen oder Kompetenzen systematisch weiterentwickelt werden sollen. Dass der Arbeitsmarkt diese Entwicklung verlangt, zeigt auch die Bildungszielplanung 2026 der Agentur für Arbeit München: Dort werden Demografie, Digitalisierung, Dekarbonisierung und Globalisierung als zentrale Treiber genannt, die Qualifizierung in vielen Berufsfeldern wichtiger machen.
Qualifizierungsmaßnahmen können sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend stattfinden – etwa online, in Präsenz, hybrid oder inhouse für ganze Mitarbeitendengruppen.
Welche Voraussetzungen typischerweise erfüllt sein müssen
Nicht jede Weiterbildung ist automatisch förderfähig. Für die individuelle Förderung von Beschäftigten nennt die Bundesagentur für Arbeit unter anderem diese Grundbedingungen:
- Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden
- Die Weiterbildung und der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen. Das ICE verfügt über eine entsprechende AZAV-Zertifizierung
- Es werden Kenntnisse vermittelt, die über eine kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen
- Die Mitarbeitenden stehen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis; frühere geförderte Qualifizierungen müssen in der Regel zeitlich ausreichend zurückliegen. Ausnahmen sind möglich
- Für Sammelanträge gilt zusätzlich, dass die Beschäftigten an derselben Weiterbildung teilnehmen und einen vergleichbaren Weiterbildungsbedarf haben
Wie der Ablauf typischerweise aussieht
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Qualifizierung gestellt und bewilligt werden. Der Prozess ist in der Praxis meist überschaubarer, als er zunächst wirkt – vor allem dann, wenn er frühzeitig gestartet wird.
1. Qualifizierungsbedarf klären
Zunächst sollte intern der Qualifizierungsbedarf skizziert werden:
- Welche Rollen oder Aufgaben verändern sich bei uns gerade?
- Welche Kompetenzen fehlen dafür?
- In welcher Tiefe sollte geschult werden?
- Wen möchten wir zur Schulung senden?
Eine gute Prüffrage lautet außerdem: Ist die Maßnahme berufsfachlich anschlussfähig und nicht nur für unseren ganz konkreten internen Einzelfall gedacht?
2. Beratung mit dem Bildungsanbieter und der Agentur für Arbeit
Wir empfehlen, direkt im Anschluss – oder bereits parallel zu Schritt 1 – Kontakt zu einem zertifizierten Bildungsträger aufzunehmen. Der Bildungsträger ist eine wichtige Schnittstelle im Förderprozess, etwa bei Fragen zur Zulassung, zur Maßnahme, zu Unterlagen oder zur Maßnahmennummer.
Das ICE unterstützt Unternehmen beispielsweise bei der Analyse von Kompetenzlücken, bei der Auswahl oder Entwicklung passgenauer Qualifizierungsmaßnahmen und auch bei der Vorbereitung des Förderprozesses.
Obligatorisch ist der Kontakt zum Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob die Maßnahme grundsätzlich in Frage kommt und welche Fördervoraussetzungen im konkreten Fall gelten.
3. Unterlagen zusammenstellen
Für die individuelle Förderung nennt die Bundesagentur unter anderem folgende Unterlagen:
- Antragsformular der BA
- Firmendaten
- Begründung der Maßnahme
- Weiterbildungsplan/ Kursdetails vom Träger
- Kostenaufstellung
- Trägerbescheinigung
- ergänzende Angaben der beschäftigten Person zur Weiterbildung
Bei mehreren Beschäftigten kann ein Sammelantrag sinnvoll sein. Das reduziert den Aufwand, wenn dieselbe Weiterbildung für mehrere Personen mit vergleichbarem Bedarf geplant ist.
4. Antrag stellen und Bewilligung abwarten
Nach Prüfung durch die Agentur für Arbeit fällt die Förderentscheidung.
Wie lange dauert das?
Der reine Bewilligungsprozess nach Antragsabgabe kann in zwei bis acht Wochen abgeschlossen sein – je nach Agentur und Komplexität des Antrags variiert die Dauer.
Zum Gesamtprozess gehört jedoch mehr: die vorgelagerte Planung, also die Klärung des Qualifizierungsbedarfs, die Auswahl oder Entwicklung der Qualifizierungsmaßnahme und das Zusammenstellen der Unterlagen. In der Praxis sollten Unternehmen daher für den gesamten Prozess mehrere Wochen Vorlauf einplanen.
Warum sich die QCG-Förderung für Unternehmen lohnt
Das QCG kann Unternehmen dabei unterstützen, Weiterbildung wirtschaftlich deutlich leichter umsetzbar zu machen. Gleichzeitig stärkt gezielter Kompetenzaufbau die Mitarbeitendenbindung, wirkt dem Fachkräftemangel entgegen, erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber und unterstützt erfolgreiche Transformationsprozesse.
QCG für Beschäftigte
Tipp: Sie sind selbst in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt? Auch dann können Sie aktiv werden. Suchen Sie eine passende Weiterbildung aus oder fragen Sie diese bei einem Bildungsanbieter an. Gerne helfen wir vom ICE dabei. Besprechen Sie Ihr Vorhaben anschließend mit Ihrem Vorgesetzten. Der Antrag selbst wird vom Unternehmen gestellt, kann aber eben durch Eigeninitiative des Mitarbeiters initiiert werden.
Das QCG richtet sich an sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Für Arbeitslose besteht die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildungsmaßnahme zu beantragen, mit dem die Kosten für eine zertifizierte Qualifizierungsmaßnahme vollständig übernommen werden können.
Fazit
Das QCG macht Weiterbildung nicht automatisch einfach – aber oft deutlich machbarer. Viele Unternehmen haben bessere Förderchancen, als sie zunächst denken. Entscheidend ist, frühzeitig zu klären, welche Kompetenzen gebraucht werden, welche Qualifizierung dazu passt und welche Förderung dafür in Frage kommen kann.
Unser Rat: Lassen Sie sich von der Förderlogik nicht abschrecken. Man muss nicht alle Antworten bereits kennen, um den ersten Schritt zu gehen. Genau dafür gibt es Beratung, Austausch und erfahrene Bildungspartner.
Hilfreiche Ressourcen
- Offizielle Informationen der BA
- Ratgeber zum QCG inklusive Checklisten, Berechnungsbeispielen und Musterantrag von Bitkom
- Whitepaper zur Ermittlung von Kompetenzlücken
Wir beim ICE unterstützen Unternehmen dabei, Qualifizierungsbedarfe zu schärfen, passende Weiterbildungswege zu entwickeln und Fördermöglichkeiten sinnvoll mitzudenken – damit aus einer guten Idee eine umsetzbare Qualifizierung wird. Sprechen Sie uns gerne an
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