Das QCG fördert Maßnahmen, die durch Strukturwandel, Digitalisierung oder technologische Entwicklungen bedingt sind. Förderfähig nach dem QG sind „Berufsabschlüsse (extern bei Bildungsträgern, betriebsintern, anerkannte Teilqualifikationen oder Externenprüfungen), sowie Weiterbildungen bei Bildungsträgern die mehr als 120 Zeitstunden umfassen.“
Die Weiterbildungen können dabei in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden und online, in Präsenz oder auch hybrid durchgeführt werden.
Im Fokus stehen Weiterbildungen, die zukunftssichernde Fähigkeiten vermitteln. Besonders gefördert werden dabei u.a. IT, Künstliche Intelligenz, Digitalisierung. Wichtig ist, dass der Bildungsanbieter AZAV zertifiziert ist und die Maßnahme den Anforderungen des QCG entspricht. Eine Übersicht bietet die Weiterbildungsplattform „Mein Now“ der Agentur für Arbeit.
Sie finden auf Mein Now kein passendes Angebot, haben bereits eine eigene Idee im Kopf oder sind unsicher, welche Kompetenzen genau fehlen und wie diese am besten aufgebaut werden können? Sprechen Sie einen zertifizierten Bildungsträger wie das ICE direkt an – Es ist auch möglich, passgenaue Formate zu entwickeln, die genau zu Ihrer betrieblichen Situation passen und förderfähig sind.