Bezuschusst werden Weiterbildungskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Die Förderhöhe richtet sich in erster Linie nach der Betriebsgröße:
- Unternehmen/ Einrichtungen mit weniger als 10 Beschäftigten: bis zu 100 % der Seminarkosten, bis zu 80% des Arbeitsentgelts
- Unternehmen/ Einrichtungen mit 10 bis 249 Beschäftigten: bis zu 55 % der Seminarkosten,bis zu 55% des Arbeitsentgelts
- Unternehmen/ Einrichtungen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden: bis zu 30 % der Seminarkosten, bis zu 30% des Arbeitsentgelts
Liegt eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner (z.B.Betriebsvereinbarung oder tarifrechtliche Regelung) vor, können die Förderungen
um 5 % erhöht werden (hier bereits einbezogen).
Beschäftigte über 45 Jahre, Schwerbehinderte oder Mitarbeitende ohne anerkannten Berufsabschluss profitieren von einer erhöhten Förderquote von jeweils 10–15 % zusätzlich.
Die BA nennt beim Sammelantrag zusätzlich pauschalierte sonstige Weiterbildungskosten, etwa für Fahrt, Kinderbetreuung oder Unterkunft und Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung.
Wie wird die Zuschusshöhe für die Weiterbildungskosten errechnet?
Fördergrundlage sind die tatsächlich anfallenden Lehrgangsgebühren beim AZAV-zertifizierten Bildungsträger.
Wie wird der Zuschuss zum Arbeitsentgelt festgelegt?
Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt dient dazu, dass dem Arbeitgebenden keine finanziellen Nachteile durch die Freistellung der Mitarbeitenden während der Qualifizierung entstehen. Berechnet wird der Zuschuss zum Arbeitsentgelt auf Basis des Bruttolohnes des zu qualifizierenden Mitarbeitenden. Je nach Betriebsgröße und Alter/Situation des MA liegt der Zuschuss zwischen 25 – 100% des auf die Weiterbildungszeit entfallenden Arbeitnehmerbruttolohns.
Kann ich die Förderhöhe für mein Unternehmen/ meine Einrichtung vorab berechnen?
Verschiedene Online-Rechner wie z.B. von bitcom bieten die Möglichkeit, den potentiellen Fördersatz vorab einzuschätzen. Wichtig ist, dass diese einer ersten vorsichtigen Berechnung dienen. Die konkrete Fördersumme wird von der BA festgelegt.