Formal wird nicht pauschal „das Unternehmen“ oder eine Einrichtung gefördert, sondern die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Unternehmen, die von Strukturwandel betroffen sind. Es können sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte gefördert werden, zentral ist, dass ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.

Beschäftigte können ihrem Unternehmen auch eigeninitiativ Maßnahmen vorschlagen. Antragssteller können Unternehmen aller Größen sein (außer Solo-Selbstständige), wobei besonders hohe Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen angesetzt werden. Es können sowohl einzelne Mitarbeitende als auch ganze Gruppen über einen Sammelantrag gefördert werden.