Beschäftigte können selbst aktiv werden, eine passende Weiterbildung recherchieren und das Thema mit dem/der ArbeitgeberIn besprechen. Die BA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Förderung im bestehenden Arbeitsverhältnis gemeinsam mit dem Betrieb erfolgt und das Weiterbildungsinteresse deshalb zuerst mit dem Unternehmen besprochen werden sollte. Den Antrag muss dann das Unternehmen stellen – mit Einverständnis des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin.
Sind Sie arbeitslos/arbeitssuchend, dann ist es möglich, die Weiterbildung über einen sogenannten Bildungsgutschein finanziert zu bekommen. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Ansprechperson der Agentur für Arbeit.