Grob in folgenden Schritten:
- Qualifizierungsbedarf klären – ggf. mit Unterstützung eines Bildungsanbieters und der BA
- passende Maßnahme auswählen oder entwickeln – spätestens jetzt: Kontakt zu einem Bildungsträger aufnehmen
- Beratung mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
- Antrag stellen und Bewilligung abwarten
- Qualifizierung wird durchgeführt
Die Anträge können online gestellt werden. Sammelanträge für mehrere Mitarbeitende sind möglich.
Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann je nach Arbeitsagentur und Komplexität des Antrags variieren und sich auf ca. 2-8 Wochen belaufen. Achtung: Der Antrag muss vor der Durchführung der Qualifizierung bewilligt sein. Für die Klärung des Bedarfs, die Beratung und das Zusammenstellen der Unterlagen sollte zudem ausreichend Zeit eingerechnet werden. Insbesondere bei umfassender, passgenauer Qualifizierung ganzer Mitarbeitendengruppen kann sich der Prozess ggf. um Monate verlängern. Passgenaue Formate mit modularer Anschlussfähigkeit werden aber von der AfA selbst auch für besonders wirksam erachtet.
Nicht jedes Qualifizierungsvorhaben ist nach dem QCG förderfähig. Es lohnt sich aber in jedem Fall, die Option zu prüfen!