Grundvoraussetzungen zur Förderung nach dem QCG sind:

  • mehr als 120 Stunden Weiterbildungsumfang, eine starre Obergrenze gibt es nicht
  • zugelassener Bildungsträger (AZAV Zertifizierung – wie beispielsweise ICE)
  • zugelassene Maßnahme (einen Überblick bietet die Plattform My Now) oder maßgeschneiderte Maßnahme eines anerkannten Trägers, die zertifiziert wird (Sprechen Sie dazu einen zertifizierten Bildungsträger wie das ICE an)
  • sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
  • Inhalte berufsfachlich anschlussfähig sein und über rein arbeitsplatzbezogene Kurzschulungen hinausgehen