Grundvoraussetzungen zur Förderung nach dem QCG sind:
- mehr als 120 Stunden Weiterbildungsumfang, eine starre Obergrenze gibt es nicht
- zugelassener Bildungsträger (AZAV Zertifizierung – wie beispielsweise ICE)
- zugelassene Maßnahme (einen Überblick bietet die Plattform My Now) oder maßgeschneiderte Maßnahme eines anerkannten Trägers, die zertifiziert wird (Sprechen Sie dazu einen zertifizierten Bildungsträger wie das ICE an)
- sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
- Inhalte berufsfachlich anschlussfähig sein und über rein arbeitsplatzbezogene Kurzschulungen hinausgehen